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Krims Krams
Hier für alle die es nochmal wissen wollen: meine Hausarbeit zum Thema Stammzellforschung. Leider ohne den abschließenden Part,aber trotzdem schön. Schön unnötig.

Thema 6: Stammzellforschung

Gliederung

Einleitung

 

1.  Vielfalt der Zellen

2.  Unterscheidung von Stammzellen

2.1 Was versteht man unter Stammzellen?

2.2 Wie werden sie unterschieden?

3.  Gewinnung von Stammzellen

3.1 Methode A

3.2 Methode B

3.3 Methode C

3.4 Alternativen zur embryonalen Stammzellforschung

4.  Ziele und Stand der Stammzellforschung

4.1 Zukunftsvisionen

4.2 Stammzellforschungsgesetz

4.3 Aktuelles aus der Welt der Stammzellforschung

5.  Einfluss der Politik (Embryonenschutzgesetz)

6. Ethische Problematik

 

Schluss

 

Literatur – und Bildquellen (Anhang)

 

 

Mein Erklärungsschreiben

 

Einleitung

 

Was sind Zellen? Wie sind sie aufgebaut? Welche besondere Art von Zellen kann es uns  ermöglichen, heute noch nicht heilbare Krankheiten vergessen zu machen? Inwiefern unterscheiden sie sich? Wie kann man sie gewinnen und warum ist es ethisch und moralisch vertretbar, Diskussionen weltweit über die Problematik der Gewinnung zu führen? Was ist erlaubt, was nicht? Wie weit können bzw. dürfen die Wissenschaftler noch gehen? Und: Gibt es Alternativen, um Eklats zu vermeiden? Die Stammzellforschung ist eines der umstrittensten Gebiete der Forschung, seit Jahren – bis heute. Sie lässt uns von unsagbaren Zukunftsvisionen träumen, quält uns aber auf der anderen Seite mit Gewissensbissen und ethischen Angelegenheiten. Das wohl beste Beispiel einer Doppelmoral.

1. Vielfalt der Zellen

 

Der Baukasten des Lebens

 

Biologen kennen 1,5 Millionen Tierarten, 250.000 verschiedene Pflanzen, 1000 Pilze und Flechten und etwa 4000 Bakterienarten. All diesen Lebewesen ist eines gemein:

Sie bestehen aus Zellen.

Als eine Zelle bezeichnet man die kleinste Einheit eines Lebewesens, die selbstständig funktionieren kann. Ein prädestiniertes Beispiel für eines der kleinsten tierartigen Einzeller (bestehend also aus nur 1 Zelle), auch Protozoen genannt, ist z.B. das Pantoffeltierchen.

Es ist meist nicht größer als einen Viertelmillimeter, ist aber dennoch, wie alle anderen animalischen Existenzformen, durch die Merkmale des Lebens gekennzeichnet.

Eine weitere Zellart, neben der Tierischen, ist die Pflanzliche. Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass Letztere über eine Zellwand und Chloroplasten verfügt.

 

(1*) Aufbau einer Pflanzenzelle 

Und bei all der unendlichen Vielfalt von Leben gibt es doch nur zwei Grundarten von Zellen.

Die Eine ist unter Bakterien und Cyanobakterien zu finden, man bezeichnet diese beiden Organismengruppen als Prokaryonten. Prokaryontisch stammt aus dem Griechischen und heißt so viel wie „vor dem Kern“. Gekennzeichnet ist diese Gruppe durch das Fehlen eines von einer Membran umgebenen Zellkerns. Außerdem sind diese Prokaryontenzellen relativ klein (1 bis 5 µm Durchmesser) und einfach gebaut und ihr genetisches Material (DNA) liegt gehäuft in einem  Bereich, der aber nicht durch eine Membran von der übrigen Zelle getrennt ist. Alle anderen Lebewesen wie Protozoen, Pflanzen, Pilze und Tiere, zählen zu den Eukaryonten. Eukaryontisch bedeutet „mit einem echten Kern“. Ihre Zellen, im Vergleich zu den PZ, sind um ein Vielfaches größer (ca. 10 bis 15 µm), und ihre DNA ist von einer Membran umgeben, welche den Zellkern bildet. Laut der Zeitschrift Science soll es schon vor bereits 2,7 Milliarden Jahren die ersten eukaryontischen Zellen gegeben haben.


                            

(2*) Eukaryonten                                                                    (3*) Prokaryonten

Deutlich zu erkennen-                                               Die hier weiß gefärbten  DNA-Moleküle

der hier rötlich-rosa                                                   sind im direkten Kontakt mit dem

gefärbte Zellkern, umschlossen                                 Zytoplasma; ein Zellkern ist nicht existent                                                    

von einer Membran                            

2. Stammzellen

 

2.1 Was versteht man unter Stammzellen?

2.2 Wie werden sie unterschieden?

 

Als Einstieg in die Welt der kleinsten Einheit eines Lebewesens, habe ich ja schon die verschiedenen Arten von Zellen erläutert, nun soll es aber um die eigentliche Thematik der Stammzellen gehen. Sie besitzen, im Gegensatz zu allen anderen erwähnten Zelltypen, unglaubliche Eigenschaften, doch dazu später. Was versteht man nun unter Stammzellen?

Es sind undifferenzierte Zellen von Menschen, als auch von Tieren. Sie sind in der Lage, sich zu teilen um neue Stammzellen bilden zu können. Diese differenzieren sich, d.h. sie geben den Anstoß zur Bildung verschiedenster Körperzellen, wie z.B. Blut -, Muskel - und Nervenzellen. Sie ersetzen also abgestorbene Zellen des Körpers und reparieren Gewebeschäden. Stammzellen besitzen meist einen Durchmesser von 10 µm. Kaum eine andere Zelle von vergleichbarer Größe, lässt die Gemüter so erhitzen wie diese. Die Meinungen über die auch gern bezeichnete „Jokerzelle“ könnten verschiedener nicht sein.

 

Je nach dem in welchem Entwicklungsstadium sich das jeweilige Lebewesen befindet, wird zwischen embryonalen, fetalen (Fötus ab der 8. Woche) oder adulten Stammzellen (Säugling, Kind, Erwachsener) unterschieden. Als begreiflichstes Beispiel, für die Unterteilung der Stammzellen, eignet sich besonders gut die Entwicklung des Menschen. Nachdem eine Eizelle durch eine Samenzelle befruchtet wird, entsteht eine Zelle, die das totale Potential zur Entwicklung eines vollständigen Organismus besitzt. Dieses befruchtete Ei wird als so genannte totipotente embryonale Stammzelle bezeichnet. Jene teilt sich nun in kurzer Zeit in eine Reihe identischer Stammzellen, die, wenn sie in den Uterus einer Frau eingepflanzt werden würden, sich bereits zu einem Lebewesen entwickeln könnten. Bis zum Acht – Zell Stadium sind alle Zellen des Embryos totipotent. Nach einiger Zeit und weiteren Zellteilungen, beginnt ein Spezialisierungsprozess: Die totipotenten Stammzellen bilden einen Hohlkörper bestehend aus einer äußeren Zellhülle und einem Zellbündel im Inneren, der inneren Zellmasse. Das hieraus resultierende Entwicklungsstadium ist das der Blastozyste

(= ein Embryo während des 4. bis 7. Tages der Entwicklung).

In dieser Phase sind die embryonalen Stammzellen bereits pluripotent, demzufolge nicht mehr totipotent. Das heißt, sie ermöglichen zwar durch Zellteilung und Zelldifferenzierung die Herausbildung aller weiteren Körperzellen, aber aus ihnen kann nie ein eigenständiger Organismus entstehen. Wird also eine pluripotente embryonale Stammzelle aus einer Blastozyste in den Uterus einer Frau eingepflanzt, so kann daraus unter keinem Umstand ein Lebewesen hervorgehen.                 

Pflanzt man aber eine totipotente embryonale Stammzelle aus dem Acht – Zell Stadium ein, so kann durchaus, unter dieser Vorraussetzung, ein Lebewesen entstehen. Diese Feststellung ist für die spätere Auseinandersetzung mit der ethischen Problematik von entscheidender Bedeutung.

Später entwickeln sich die pluripotenten embryonalen Stammzellen der Blastozyste weiter zu spezialisierten Stammzellen, deren Teilung wiederum zu Zellen mit spezifischen Funktionen führt. So können sich z. B. Blut – und Nervenstammzellen bilden. Man bezeichnet diese weiter differenzierten Stammzellen als multipotente Stammzellen, weil sie weniger leisten als die pluripotenten, aber noch für Entwicklungsschub sorgen für mehrere verschiedene Zelltypen. Es entstehen also aus Blutstammzellen auch alle unterschiedlichen Blutzellen.

 

Der Wesensgehalt konzentriert sich nun auf die oben schon erwähnten adulten Stammzellen. Sie sind, wie embryonale Stammzellen, fähig sich zu teilen. Nachweisen kann man sie bisher in 20 Organen des Körpers, wie z. B. im Blut, im Knochenmark und im Gehirn. Auch im Nabelschnurblut eines Neugeborenen befinden sich adulte Stammzellen (= multipotent).

3. Gewinnung von Stammzellen

 

Nach der Klärung der Definition der Stammzellen, geht es nun um deren Gewinnung. Die Frage nach der Gewinnung, ist eine äußerst Relevante, denn die moralische Akzeptanz von Forschungswegen und – zielen ist davon abhängig. Es werden nämlich, je nach der Quelle der Stammzellen, diverse unterschiedliche Gesichtspunkte bei einer ethischen Debatte beleuchtet. Im Folgenden werden nur Methoden zur Erzeugung von embryonalen und fetalen Stammzellen expliziert; die Verwendung von Adulten wird ethisch nicht kontrovers diskutiert. Momentan gibt es drei verschiedene Möglichkeiten die pluripotenten menschlichen Stammzelllinien zu gewinnen, wobei zu vermerken ist, dass die Dritte noch nicht aktualisiert worden ist. Es wird unterschieden zwischen der Gewinnung der Zellen aus befruchteten Eiern, die bei der künstlichen Befruchtung anfallen (In-Vitro-Fertilisation= IVF), aus abgetriebenen Feten und mit der Methode des Zellkerntransfers.

 

A. Professor James Thomson (Veterinär des Primaten – Forschungscenter von der Universität in Wisconsin, USA) gelang es menschliche embryonale Stammzellen zu isolieren. Er gewann die Zellen dadurch, dass er sie direkt aus der inneren Zellmasse im Stadium der Blastozyste extrahierte. Die Blastozyste wiederum kultivierte er aus befruchteten Eiern, welche nach der oben erwähnten IVF nicht verwendet wurden. Nach dem Entfernen der äußeren Schale, extrahierte er die Zellen der inneren Zellmasse und gab sie zur weiteren Teilung in ein spezifisches Nährmedium. So wurden die ersten pluripotenten Stammzellen produziert.

 

B. Auf einem etwas komplizierteren Weg, gelang es John Gearhart (Gynäkologe von der Hopkins University School of Medecine) embryonale Stammzellen zu gewinnen, die aber eigentlich fetale Keimzellen sind. Diese Keimzellen werden dem Gewebe von abgetriebenen Föten entnommen und ähneln den embryonalen Stammzellen in allen wichtigen Gesichtspunkten. Vorgenommen wird diese Extraktion bei einem abgetriebenen Fötus im 5-6 Wochenstadium. Die Keimzellen werden in der Region des Fötus entnommen, welche später zur Entwicklung des Hodens/Eierstocks führt. Allerdings befinden sich die Zellen derzeitig noch im 46-Chromosomenstadium, d.h. es hat noch keine Differenzierung in Ei- oder Samenzellen mit jeweils 23 Chromosomen stattgefunden. Aber genau in dieser Phase werden die Zellen entfernt, zum Nährmedium gegeben und zu pluripotenten Stammzellen, welche ja wie gesagt, den Embryonalen in jeglicher Hinsicht ähneln, entwickelt.

C. Diese Möglichkeit bezeichnet man als somatischen Zellkerntransfer (SCNT = somatic cell nuclear transfer). Diese Methode findet Anwendung beim „Therapeutischen Klonen“. Erfahrungen hat man bei diesem Versuch allerdings bisher ausschließlich bei Tierversuchen gemacht.

Zunächst wird eine Eizelle entkernt, so dass nur das nötige Nähr- und Energiematerial übrig bleibt. Es erfolgt dann, unter diffizilen Laborbedingungen, eine Verschmelzung dieser Eizelle mit dem genetischen Material einer Körperzelle (es darf hierfür keine Eizelle/Samenzelle benutzt werden, ansonsten ist alles geeignet) herbeigeführt. Daraus entsteht eine totipotente Eizelle, welche sich unter günstigen Bedingungen weiter teilt und sich zu einer Blastozyste entwickelt. Ihrer inneren Zellmasse können nun wieder embryonale Stammzellen entnommen werden.


(4*)
Gewinnung von pluripotenten   Stammzellen aus befruchteten Eiern von      In-vitro- Fertilisation (A), durch Zellkerntransfer (C) und aus abgetriebenen Föten (B)

 

(Es ist darauf hinzuweisen das Methode A in Deutschland, nach dem Embryonenschutzgesetz, nicht erlaubt ist; es wird aber darauf plädiert das dieses Verfahren freigegeben wird, weil die besprochene Blastozyste sowieso keine Chance zu überleben hätte. Methode C ist ebenfalls in Deutschland untersagt, denn aus der entstandenen Blastozyste könnte ein Mensch heranwachsen und daher ist sie geschützt. Für unser Land besteht also nur die Möglichkeit Stammzellen aus dem Ausland zu verwenden.)

 

3.4 Alternativen zur embryonalen Stammzellforschung

 

Die wohl größte Problematik der Forschung an embryonalen Stammzellen aus ethischer Sicht ist, dass zur Gewinnung der embryonalen Stammzellen eine befruchtete und bereits entwickelte Eizelle, also ein Embryo im eigentlichen Sinn, „zerstört“ werden muss. Um den Debatten der ethischen Problematik zu entkommen, sprich eine Alternative zur embryonalen Stammzellforschung zu finden, müsste man also irgendwie an Stammzellen gelangen ohne den Embryo zu schaden. Bis jetzt wurden ausschließlich nur Methoden zur Gewinnung embryonaler Stammzellen erläutert, da stellt sich doch die Frage, ob es nicht auch möglich ist Verfahren mit adulten Stammzellen zu finden. Die Antwort lautet: JA. Unser Körper besitzt auch Organe bzw. Gewebe die ständig repariert oder erneuert werden müssen, z.B. die Haut oder auch die Zellen des Blutes. Die Zellen, die diese Neuproduktion garantieren sind ebenfalls Stammzellen, nämlich Adulte. Aber, es ist nicht ganz einfach an eben genannte zu gelangen, denn sie sitzen gut geschützt unter der Lederhaut oder auch im Knochenmark. Ein operativer Eingriff wäre demzufolge unumgänglich. Doch auch hierfür haben die Forscher eine Alternative gefunden: Im fötalen Blut der Nabelschnur, welche nach der Geburt keinen Nutzen hat und somit abgetrennt wird, befinden sich jene Stammzellen, aus denen alle ausgereiften Zellen des Blutes hervorgehen. Ein Patient, der z.B. an Leukämie leidet (einer Erkrankung des Blutes) ist eine Behandlung, also eine Injizierung mit Stammzellen aus der Nabelschnur, sehr erfolgsversprechend, denn eine Abstoßung des Organismus des Empfängers ist sehr gering. Offenbar sind diese Stammzellen so „gutmütig“, dass sie von der Immunabwehr nicht als „fremd“ angesehen werden, und daher ihrer Funktion als Zellproduzenten problemlos nachgehen können. Wichtig zu erwähnen ist auch, dass das fötale Nabelschnurblut kaum mit mitunter tödlichen Krankheitserregern behaftet ist, im Gegensatz zum Knochenmark erwachsener Menschen, welches ansonsten verpflanzt wird. Ein weiterer Vorteil ist die wohl nie versiegende Quelle. Monate wartet man auf geeignetes Spendermark, dies kann mit Hilfe der Nabelschnurbluttranplantation umgangen werden. Einziges Problem: Aus der Sicht der Forscher sind diese Zellen schon zu weit differenziert, das bedeutet, dass sie nur noch im Stande sind, spezifisch die Zellen herzustellen, für welche sie auch programmiert sind. Sie sind also nicht mehr fähig Zellen für sämtliche Organe im Körper zu produzieren. Verdeutlicht heißt das, dass Stammzellen aus dem Blut der Nabelschnur auch „nur“ wieder Blutzellen bilden können. Ein Ziel ist es also, diese Zellen zu reprogrammieren, so dass sie in der Lage sind wieder sämtliche(s) Organe bzw. Gewebe aufzubauen. Man hätte die Möglichkeit z.B. aus Stammzellen der Haut, ein Herz oder eine Leber zu züchten, welche im Falle einer Transplantation angenommen werden würden.

4. Ziele und Stand der Stammzellforschung

 

Die menschlichen embryonalen Stammzellen sind für die Grundlagenforschung, als auch für die klinische Forschung von höchstem Interesse. Es wird angenommen, dass sie auf Grund ihrer Fähigkeit zur unbegrenzten Vermehrbarkeit eine unerschöpfliche Quelle zur Gewinnung

von Zell- und Gewebeersatz darstellen. In der Grundlagenforschung stehen die Aufklärung von molekularen Mechanismen der Spezialisierung einzelner Zellen, sowie die Untersuchung der Organisation von Zellen im Gewebeverband und in Organen im Vordergrund. Darüber hinaus möchte man ein verbessertes Verständnis der Entwicklung und Regulation früher Stammzellstadien erreichen und die Mechanismen, die der Fähigkeit zu Vermehrung und Differenzierung zugrunde liegen, erforschen. Die klinische Forschung erhofft sich von den embryonalen Stammzellen die Möglichkeit zur Schaffung von Gewebeersatz. Dies wäre sehr hilfreich besonders bei Gewebe, welches ein geringes/kein Regenerationsvermögen aufweist. Diskutiert wird noch über die Anwendung e. Stammzellen zur Behandlung von Morbus Parkinson, Diabetes Typ 1 sowie Krankheiten des Herz-Kreislaufsystems. Denkbar ist auch das ES-Zellen manipuliert und somit für eine Gentherapie eingesetzt werden können.

 

(5*)

Seit der Gewinnung der ersten humanen Stammzellen 1998 ist dieses Gebiet der Forschung eher langsam vorangekommen. Bis jetzt ist es gelungen Vorläuferzellen von Nerven-, Herzmuskel-, Blutgefäß-, Blut-, Bauchspeicheldrüsen-, Leber – und Trophoblastenzellen aus humanen Stammzellen zu generieren. Die Zuordnung der Vorläuferzellen, zu einer dieser Gewebegruppen, erfolgte dabei meist nicht durch den Nachweis ihrer Funktionalität, sondern aufgrund der von den Zellen gebildeten Oberflächenmoleküle. Es wurden nur in einigen Fällen die aus e. Stammzellen gewonnenen Vorläuferzellen in Modellorganismen z.B. Hühner oder Mäuse transplantiert. In keinem Falle jedoch wurde eine funktionale Beteiligung der Zellen an einem Gewebeverband beschrieben. Alle bisher unternommenen Experimente rechnet man der Grundlagenforschung zu. Sie lassen weder von ihrer Anlage noch von ihren Ergebnissen eine Aussicht auf eine konkrete, klinische Anwendbarkeit von humanen ES-Zellen zu. Auf der anderen Seite aber, lassen die Experimente es nicht zu, eine eventuelle klinische Anwendung von humanen ES – Zellen auszuschließen.

 

4.1 Zukunftsvisionen

 

Das öffentliche Interesse an dieser Art von Forschung speist sich aus der Hoffnung auf neue regenerative Therapien. Die Beispiele, die am meisten diskutiert werden, betreffen die Zellerneuerung bei Krankheiten des Nervensystems, vor allem der Parkinson'schen Krankheit, der Bauchspeicheldrüse (Diabetes vom Typ I), der Leber aber auch des Muskel – und Skelettsystems oder des Blutsystems. Der klinische Nutzen von menschlichen embryonalen Stammzellen beschränkt sich jedoch nicht auf Zelltherapien, sondern auch die spezifischen Mechanismen von Erkrankungen und die Wirkung von Medikamenten auf verschiedene Menschen lassen sich an menschlichen Zellen besser erforschen als im Tierversuch mit Nagern. Dieses würde also die kontrovers umstrittenen Tierversuche Geschichte sein lassen. Es stellt eben eine zuverlässige Quelle dar, mit nahezu unbegrenzter Menge an Zellen, welche der klinischen Forschung neue Türen eröffnen kann. „Darüber hinaus sind die Mechanismen, die das Wachstum von Stammzellen kontrollieren, von großer Bedeutung für die Krebsforschung und werden einen tieferen Einblick in die genetischen Grundlagen vieler Krankheitsbilder auf zellularer Ebene erlauben“, beteuert der Wissenschaftler McKay. Allgemein lässt sich sagen, dass die Forscher hoffen, eines Tages Gewebe oder gar Organe gezüchtet werden können, welches krankes Gewebe und kranke Organe in Körper ersetzen. Die Hoffnung besteht, dass mit der Stammzellenforschung neue therapeutische Anwendungen gefunden werden und Krankheiten, wie Parkinson und Diabetes oder Rückenmark-verletzungen, heilbar würden. Noch sind dies Zukunftsvisionen; damit sie Realität werden können, muss die Forschung mit Stammzellen möglich sein. Die Ziele der Stammzellenforschung müssen dabei von denjenigen der Embryonenforschung unterschieden werden.

 

4.2 Stammzellforschungsgesetz

 

Das Stammzellforschungsgesetz regelt die Gewinnung embryonaler Stammzellen aus überzähligen Embryonen zu Forschungszwecken und die Forschung mit embryonalen Stammzellen. Dieses Gesetz soll Missbräuche verhindern und die Menschwürde schützen.

  • Es ist verboten, Embryonen zu Forschungszwecken zu erzeugen, überzählige Embryonen ein- oder auszuführen und Stammzellen aus einem überzähligen Embryo nach dem 7.Tag seiner Entwicklung zu gewinnen oder zu verwenden.
  • Es ist vorsorglich verboten, Stammzellen aus Parthenoten zu erzeugen. Dies sind Organismen, die aus einer unbefruchteten Eizelle entstehen (Jungfernzeugung).
  • Das betroffene Paar muss über die mögliche Verwendung ihres überzähligen Embryos aufgeklärt werden und seine Einwilligung erteilen.
  • Überzählige Embryonen oder embryonale Stammzellen dürfen nicht gegen Entgelt veräußert oder erstanden werden. Beide dürfen nur für Forschungszwecke und nur im Rahmen konkreter, bewilligter Forschungsprojekte verwendet werden. Die Verwendung für kommerzielle Zwecke ist untersagt.
  • Ein Forschungsprojekt mit überzähligen Embryonen muss vom Bundesamt für Gesundheit bewilligt werden. Die Forschung an embryonalen Stammzellen setzt die befürwortende Stellungnahme der zuständigen Ethikkommission voraus.
  • Ein Forschungsprojekt mit überzähligen Embryonen darf nur dann durchgeführt werden, wenn gleichwertige Ziele nicht auf einem anderen Weg erreicht werden können. Die Forschungsziele müssen hochrangig sein und den im Gesetzesentwurf umschriebenen Forschungszielen entsprechen.
  • Embryonale Stammzellen dürfen nur dann in die Schweiz eingeführt werden, wenn sie, wie in der Schweiz verlangt, von überzähligen Embryonen stammen. Auch das betroffene Paar muss seine Einwilligung gegeben haben.
  • Die gesetzte Frist zur Vernichtung der überzähligen Embryonen wird verlängert. Für die Verwendung in der Stammzellenforschung, insbesondere für eine Entnahme von Stammzellen, dürfen sie bis zum 31. Dezember 2008 aufbewahrt werden.

                                    (dieses Gesetz wurde unverändert übernommen)

4.3 Aktuelles aus der Welt der Stammzellforschung

 

In der Schweiz darf seit einiger Zeit die Forschung mit embryonalen Stammzellen betrieben werden. In einer Volksabstimmung billigten 66.4 % das schon 2002 vom Parlament verabschiedete Gesetz (welches unter anderem die Verwendung von sieben Tage alten Embryonen in der pharmazeutischen Forschung erlaubt). Rund 35,7 % von den 4,7 Millionen Wahlberechtigten nahmen am Referendum teil. Ein Bündnis christlicher, linker und grüner Gruppen verlangte diese Abstimmung, um diese Forschung zu verhindern, denn ihrer Meinung nach wäre dies der erste Schritt zum Klonen von Menschen. Die Regierung hielt dem entgegen, „dass ja das Gesetz menschliches Klonen und das Erzeugen von Embryonen nur für die Forschung verbiete.“ Nach dem Gesetz dürfen nämlich nur überzählige Embryonen aus der künstlichen Befruchtung verwendet werden und dies auch nur, wenn die Eltern dem schriftlich zustimmen.

 

                                    (6*)     Das Bild zeigt das Übertragen der Körperzelle von einer Frau in eine entkernte Eizelle derselben Spenderin © dpa

 

Das eben schon erwähnte „Gesetz“ wurde am 25. April 2002 zur Sicherstellung des Embryonenschutzes im Zusammenhang mit Einfuhr und Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen verabschiedet. Nach fast 2 – jähriger Debatte ist bis heute der Import embryonaler Stammzellen erlaubt.“ Dies allerdings nur in Ausnahmefällen und unter strengen Auflagen“, so der Bundestag. Das generelle Verbot sagt aus, dass die Erzeugung embryonaler Stammzellen in Deutschland weiterhin verboten ist, also müssen sie importiert werden. Importiert darf aber, wie gesagt ausschließlich in Ausnahmefällen und unter strengen Auflagen. Die Ausnahmeregelung lautet: „ Für hochrangige Forschungsziele der Grundlagenforschung oder der Medizin kann in Ausnahmefällen die Erlaubnis zum Import embryonaler Stammzellen erteilt werden, wenn mögliche Forschungsalternativen( z.B. an adulten Stammzellen) nicht das gleiche Ergebnis bringen würden und die ethische Vertretbarkeit getestet wurde.

 

Die Stichtagsregelung

 

Es dürfen nur Stammzellen/Stammzelllinien importiert werden die vor dem 1. Januar 2002 erzeugt wurden. Das hat den Grund, dass dadurch eine gezielte Produktion embryonaler Stammzellen für den deutschen Markt vermeidet wird. Einige deutsche Wissenschaftler halten dieser Regelung aber entgegen, dass die Qualität der existierenden Stammzelllinien umstritten sei und sie sich deshalb benachteiligt fühlten.

 

Die transparente Herkunft

 

Die Nachweisbarkeit der Herkunft der Stammzellen muss unbedingt vorliegen, denn sie dürfen, wie gesagt, nur aus überzähligen Embryonen der künstlichen Befruchtung stammen. Die „nach dem Herkunftsland dazu berechtigten Personen müssen sie freiwillig und ohne finanziellen Vorteil zur Verfügung gestellt haben.“, laut dem Gesetz. Importgegner nahmen Stellung zu dieser Aussage: „Ursprünglich sollte das ausdrückliche Einverständnis der Eltern der befruchteten Eizelle notwendig sein. Die jetzige Formulierung berechtigte Personen könnte zu Fehlinterpretationen führen.

 

Die Genehmigungsbehörde

 

Über Anträge auf  Stammzellimport entscheidet das Robert Koch – Institut. Seit Juli 2002 können dort Anträge auf Genehmigung der Einfuhr oder Verwendung embryonaler Stammzellen eingereicht werden. Bei der Bewertung der ethischen Vertretbarkeit muss zudem die Stellungnahme einer unabhängigen Zentralen Ethik-Kommission berücksichtigt werden.

 

Die Zentrale Ethik – Kommission

 

Die Bundesregierung hat 9 Sachverständige für jeweils 3 Jahre berufen, die entscheiden werden ob ein Forschungsvorhaben ethisch vertretbar ist oder auch nicht. Sie besitzen aber eher eine beratende Stimme, d.h. ihre Meinung ist nicht ausschlaggebend dafür, welche Entscheidung letztendlich die Genehmigungsbehörde fällt. Von den 9 Mitgliedern kommen 4 aus den Fachrichtungen Ethik und Theologie, fünf aus den Fachrichtungen Biologie und Medizin. (Die Bereiche Ethik und Theologie fallen bei den entscheidenden Behörden damit weniger gewichtig aus als die Naturwissenschaft. Laut Gesetz sollen jedoch Freiheit der Forschung und Recht auf Leben gleichermaßen geschützt werden. Forscher kritisieren dagegen das Verfahren als unnötig bürokratisch: Aktuelle Forschungsvorhaben werden so im internationalen Wettlauf behindert.)

Ethische Problematik

 

Es stellt sich zunächst die Frage: Darf man Leben töten, um Leben zu retten? Schnell befindet man sich, während der Überlegung, in einer  Zwangslage, denn wem darf das Vorrecht auf Leben eingeräumt werden? Einerseits blickt man auf den Kranken, dessen einzige Rettung eine Organspende wäre. Durch die Forschung an embryonalen Stammzellen könnte es in Zukunft möglich sein Ersatzorgane im Labor herzustellen, ein eventueller Spender wäre also nicht mehr von Nöten. Andererseits folgt aus der Forschung an den Zellen, die Zerstörung der Blastozyste. Wem räumt man hier nun das Recht ein, lebenswerter zu sein? Dem Patienten oder dem sich entwickelnden Leben? Otfried Höffe, ein Philosoph, äußerte sich folgendermaßen dazu: „Eine Ethik neuer Technologien muss sich mit jener Doppelgesichtigkeit des wissenschaftlichen Lebens auseinandersetzen, dass lang gehegte Wunschträume der Menschheit erfüllt werden, um zugleich neue Alpträume zu schaffen.“

Will man Kranken durch embryonale Stammzellforschung helfen, ist es schwer einen Kompromiss zu finden, durch den im Interesse beider gehandelt werden könnte. Aus der Sicht des Kranken scheint die Forschung an den Zellen eindeutig gerechtfertigt. Leukämiekranken ständen unbegrenzte Mengen an  Knochenmark zur Verfügung, Infarktpatienten könnten Herzmuskeln implantiert bekommen usw. Solange es um Heilung geht, und nicht

um das Heil, das in einem wie auch immer perfektionierten Menschen gesehen wird, verdient die Stammzellforschung zweifellos Unterstützung. „Wer heilt hat Recht. Wer künftig eine schwere Erbkrankheit in der Keimbahn zu heilen vermag, wird Recht bekommen, denn er befreit den Betroffenen von einem schweren Leiden.“ (Hans Martin Sass)

Doch ganz so einfach ist es dann doch wieder nicht. Ferner fragt man sich nun: Darf die Forschung Embryonen verbrauchen und dürfen diese zu Forschungszwecken hergestellt werden? Doch, um diese Frage ethisch befriedigend zu beantworten, muss man sich über den ethischen Status des Embryos bewusst werden. Die Grundüberlegung lautet demzufolge: Soll/Muss dem Embryo Menschenwürde anerkannt werden? Keine wissenschaftliche Forschung, welcher Art auch immer, kann die Frage klären, ob der Fötus eine Person mit Menschenwürde ist. Im strikten Sinne ist bereits die Frage, ob der Embryo eine Person ist, paradox; man kann Sinnvollerweise nur fragen, ob man ihn a

 
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